Das LKSG stellt Unternehmen der Gesundheitswirtschaft vor neue regulatorische Herausforderungen. Neben der Einführung von Risikomanagementprozessen und Berichtsstrukturen erfordert die Umsetzung des Gesetzes auch personelle Anpassungen.
Neue Verantwortungen entstehen, bestehende Rollen erweitern sich und die Nachfrage nach spezialisierten Fachkräften im Bereich Environmental, Social, Governance (ESG) steigt.
Dieses White Paper setzt sich mit dem LKSG auseinander und beschäftigt sich damit, welche Kompetenzen und Jobprofile künftig gefragt sind, wie Unternehmen die richtigen Fachkräfte rekrutieren und welche Recruiting- und Weiterbildungsmaßnahmen Personalverantwortliche in Betracht ziehen sollten.
Was macht das LKSG für Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft und deren Personalverantwortliche relevant?
Die Gesundheitswirtschaft ist stark von internationalen Lieferketten abhängig – sei es bei der Beschaffung von Medikamenten, medizinischen Rohstoffen oder Medizintechnik. Das LKSG verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Dafür braucht es neue Prozesse und qualifizierte Fachkräfte, die sich mit Compliance, ESG, nachhaltigen Lieferkettenmanagement und Berichterstattung auskennen.
Für Personalverantwortliche ist dies relevant weil:
Aber der Reihe nach…
Überblick und Hintergrund des Gesetzes:
Das LKSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es galt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und seit 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Die zentralen Anforderungen des Gesetzes umfassen:
Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Märkte schafft neue Chancen, birgt jedoch auch Risiken wie Intransparenz und die mangelhafte Durchsetzung international anerkannter Menschenrechte in Lieferketten. Die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, liegt bei den Staaten.
Die deutsche Bundesregierung hat die UN-Leitprinzipien durch den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 umgesetzt. Dieser Plan legt die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte fest und fordert dessen Integration in Unternehmensprozesse. Ein zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung ist ein einheitliches Verständnis der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und deren umfassende Verankerung in internen Prozessen. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen orientieren sich an Due-Dilligence-Standards der UN-Leitprinzipien des Nationalen Aktionsplans. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Umsetzung und ist mit entsprechenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine Bemühungspflicht, jedoch keine Erfolgspflicht oder Garantiehaftung. Unternehmen sind nicht verpflichtet, Verstöße vollständig zu verhindern, sondern müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um Risiken in der Lieferkette zu begegnen.
Vergleichbare nationale Regelungen:
Frankreich: In Frankreich wurde im Februar 2017 das Gesetz „Loi de Vigilance“ eingeführt, das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich und mehr als 5000 Mitarbeitern im Inland oder 10000 Mitarbeitern weltweit verpflichtet, einen Vigilanz-Plan zu erstellen. Dieser Plan soll Risiken und schwerwiegende Verstöße gegen die Grundrechte, die Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt in den Lieferketten verhindern. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können haftbar gemacht werden und sind verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Niederlande: In den Niederlanden wurde im Mai 2019 das Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit „Wet Zorgplicht Kiderarbeid“ verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an niederländische Endverbraucher verkaufen, zu überprüfen, ob in ihren Lieferketten Kinderarbeit vorkommt. Bei begründetem Verdacht müssen Sie einen Aktionsplan erstellen, um dem Problem entgegenzuwirken. Unternehmen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, können mit Geldstrafen belegt werden.
In der EU werden derzeit in mehreren Mitgliedstaaten Gesetzgebungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten diskutiert. Die EU hat mit der Corporate Sustainability Due-Dilligence Direktive (CSDDD) verbindliche Standards eingeführt, die Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten auf Umwelt- und Menschenrechtsaspekte zu überprüfen.
Außerhalb der EU existieren ebenfalls gesetzliche Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Der britische Modern Slavery Act von 2015 verpflichtet Unternehmen, Transparenz über Maßnahmen gegen moderne Sklaverei in ihren Lieferketten zu schaffen. In Australien und Kalifornien wurden ähnliche Gesetze erlassen, die Unternehmen zur Offenlegung von Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten anregen.
Struktur des LKSG und dessen Bedeutung für Compliance-Maßnahmen:
Gilt das LKSG auch für Dienstleister?
Das LKSG gilt nicht nur für die Produktion von Sachgütern, sondern auch für Dienstleistungen. Dienstleistungsunternehmen unterliegen denselben Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wie Unternehmen, die physische Produkte herstellen.
Herausforderungen:
Die Umsetzung des LKSG stellt die Gesundheitsbranche vor mehrere spezifische Herausforderungen.
Zum Beispiel:
Datenmanagement und Transparenz:
Digitalisierung und Prozessautomatisierung:
Risikomanagement und Perspektivwechsel:
Ressourcen und Kompetenzen:
Lieferantenmanagement:
Um die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung des LKSG zu sichern, können Krankenhäuser folgende Maßnahmen ergreifen:
Durch diese Maßnahmen können Krankenhäuser trotz begrenzter Ressourcen eine effektive Umsetzung des LKSG sicherstellen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Rahmen halten.
Doch dies wirft Fragen auf, wie zum Beispiel:
– Wie laufen unsere Compliance-Prozesse ab, und verfügen wir über Kenntnisse im Bereich Menschen- und Umweltrecht? Sind uns relevante Umweltstandards bekannt?
– Wie kann eine Lieferkette effektiv überwacht werden? Verfügt unsere Einkaufsabteilung über Erfahrung mit Lieferantenaudits?
– Was muss bei Vergabeverfahren zukünftig beachtet werden?
– Besitzen wir das notwendige Wissen, um sämtliche Maßnahmen in ein ESG-Reporting zu integrieren?
Welche Kompetenzen sind nun gefragt?
Ein wirkungsvolles ESG-Management erfordert ein breites Spektrum an Kompetenzen, um ökologische, soziale und Governance-bezogene Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Krankenhäuser, die Nachhaltigkeit strategisch in ihre Geschäftsmodelle integrieren, benötigen Fachwissen in folgenden Bereichen:
Nachhaltigkeitsmanagement & ESG-Regulatorik: Kenntnisse über relevante Gesetze, Standards (z. B. CSRD, EU-Taxonomie, GRI) und Berichtsanforderungen sind essenziell, um Compliance sicherzustellen und Transparenz zu gewährleisten.
Datenanalyse & ESG-Reporting: Die Fähigkeit, ESG-Daten zu erheben, zu interpretieren und in aussagekräftige Berichte zu führen, ist entscheidend für eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.
Kreislaufwirtschaft & Klimastrategien: Expertise in CO₂-Management, Energieeffizienz und nachhaltiger Ressourcenverwendung hilft Unternehmen, Emissionen zu reduzieren und langfristige Resilienz aufzubauen.
Social Impact & Diversity Management: Unternehmen müssen soziale Aspekte wie Menschenrechte, Chancengleichheit und Mitarbeitendenwohl gezielt adressieren, um langfristig attraktiv und verantwortungsvoll zu agieren.
Corporate Governance & Ethik: Integrität, Transparenz und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sind zentrale Bausteine eines erfolgreichen ESG-Ansatzes.
Welche Lösungen gibt es für Krankenhäuser um den personellen Anforderungen gerecht zu werden?
In den letzten Jahren sind die ersten Studiengänge gestartet, die sich gezielt mit ESG und Nachhaltigkeit befassen, um Fachkräfte für diesen zukunftsweisenden Bereich auszubilden. Doch es wird noch einige Zeit dauern, bis genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, um dem wachsenden Bedarf in der Gesundheitsbranche gerecht zu werden. Der schnelle Wandel hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen erfordert spezielle Expertise, aber die Ausbildung und praktische Erfahrung dieser Fachkräfte nehmen Zeit in Anspruch. Bis dahin können Krankenhäuser erste Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des ESG und dem LKSG gerecht zu werden.
Eine wichtige Maßnahme ist die Sensibilisierung und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Nachhaltigkeitsthemen besser in den Arbeitsalltag zu integrieren. In diesem Zusammenhang bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) verschiedene Fort- und Weiterbildungen an, um Mitarbeitende gezielt in diesen Bereichen zu schulen. Auch Handwerkskammern stellen entsprechende Schulungsangebote bereit, insbesondere für Eigentümer von Handwerksbetrieben. Dies ist besonders relevant, wenn es darum geht, externe Dienstleister für klinische Bereiche zu beauftragen, die ebenfalls die ESG- und LKSG-Anforderungen erfüllen müssen.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann geprüft werden, ob ein bestimmtes Unternehmen die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes erfüllt. Zusätzlich bieten Softwarelösungen, wie beispielsweise Digital Life Sciences, eine praktische Unterstützung. Diese scannen im Einkauf die Lieferanten und informieren mittels Ampelsystem darüber, ob ein Lieferant die LKSG-Vorgaben erfüllt oder nicht erfüllt. Dies ermöglicht Krankenhäusern, gezielt nachhaltige und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen.
Reaktionen aus der Branche:
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt Unternehmen mit Leitfäden zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) in der Medizintechnikbranche. Einige Unternehmen haben ESG-Strategien bereits erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle integriert und betonen, dass Nachhaltigkeit eine langfristige Investition darstellt, die über reine Kostenfaktoren hinausgeht.
Dennoch gibt es auch harte Kritik. Unternehmen bewältigen nur sehr mühsam die hohen bürokratischen Hürden sowie die Herausforderungen, verlässliche Informationen über Zulieferer in Drittländern zu erhalten. Kritische Stimmen weisen zudem darauf hin, dass das LKSG zwar zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze schafft, jedoch keinen direkten Mehrwert in der Wertschöpfungskette liefert und daher als belastende Pflicht ohne echten Nutzen wahrgenommen wird.
Zusammenfassung:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) stellt Krankenhäuser vor besondere personelle Herausforderungen, da es neue Anforderungen an das Risikomanagement, die Compliance und die Berichterstattung stellt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Krankenhäuser ihre internen Strukturen anpassen, was insbesondere den Personalbereich betrifft. Die Anforderungen des LKSG erfordern die Schaffung neuer Rollen oder die Erweiterung bestehender Stellen. Es besteht ein zunehmender Bedarf an spezialisierten Fachkräften im Bereich ESG insbesondere in den Bereichen Compliance, nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Datenanalyse.
Personalverantwortliche müssen deshalb ihre Recruiting-Strategien anpassen, da ESG- und Compliance-Spezialisten auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind. Die Rekrutierung geeigneter Fachkräfte wird zunehmend zu einer Herausforderung, da es aktuell noch an ausreichend qualifizierten Bewerbern mangelt. Krankenhäuser müssen daher alternative Wege gehen, wie etwa die Weiterbildung bestehender Mitarbeiter. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern bieten hierzu gezielte Fort- und Weiterbildungsprogramme an, die helfen, dieses Personal in den erforderlichen Kompetenzen zu schulen.
Die Integration des LKSG in bestehende Prozesse erfordert außerdem, dass Krankenhäuser ein spezielles Team aus verschiedenen Abteilungen, wie Einkauf, Qualitätsmanagement und Rechtsabteilung bilden, das die Umsetzung des Gesetzes koordiniert. Dies führt zu einer neuen Verantwortung auf Führungsebene, die zusätzliche personelle Ressourcen erfordert. Darüber hinaus müssen Krankenhäuser in IT-Infrastruktur investieren, um eine effiziente Datenanalyse und Berichterstattung zu ermöglichen. All diese Anpassungen erfordern Zeit und finanzielle Ressourcen, was die personellen Anforderungen weiter erhöht.
Literaturverzeichnis:
Bisping, G. (2025): Projektretter, Bad Iburg. https://www.projektretter.jetzt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit, Berlin. https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin. https://www.bvmed.de/
Grabosch, R. (2021): Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Würz, K; Birker, A. (2022): Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Haufe Group, Freiburg, München, Stuttgart.
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